Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) derPROLINK internet communications GmbH
ABSCHNITT 1 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 - Anwendungsbereich
(1) Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen sind Verträge zwischen der PROLINK internet communications GmbH, im folgenden “PROLINK” genannt, und ihren Kunden, für die Bereitstellung von Telediensten, die Zugangsvermittlung, die Erbringung von Dienstleistungen, sowie für die Lieferung von Geräten und Programmen. Verträge kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande.
(2) PROLINK ist bei Dauerschuldverhältnissen während der Dauer des Vertrages berechtigt, die Geschäfts- und Betriebsbedingungen oder die Preise anzupassen. Die Rechte des Kunden bestimmen sich in diesem Fall nach § 7 (2).
§ 2 - Leistungsumfang
(1) Der Umfang der konkreten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. der Leistungsbeschreibung von PROLINK, soweit sie Bestandteil des Vertrages geworden ist.
(2) PROLINK behält sich bei Dauerschuldverhältnissen das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und gegebenenfalls zu verringern, sofern dies aus technischen Gründen erforderlich ist. Die Rechte des Kunden bestimmen sich in diesem Fall nach § 7 (2).
(3) Soweit PROLINK kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Für kostenlose Dienste entsteht kein Leistungsanspruch des Kunden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich aus der Einstellung kostenloser Dienste nicht.
(4) PROLINK ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit es dem Kunden zumutbar ist. Teillieferungen von Hard- oder Software gelten für Zahlungsverpflichtungen und Gewährleistungsverpflichtungen als selbständige Lieferungen.
§ 3 - Mängelgewährleistung
(1) Es gilt, sofern nicht im Vertrag anders vereinbart, die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
(2) Auftretende Mängel hat der Kunde PROLINK unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(3) Mängelansprüche des Kunden werden nach Wahl von PROLINK durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beglichen. Nach zweimaligem Fehlschlagen dieser Nacherfüllung ist der Kunde seinerseits zur Wandlung oder Minderung berechtigt.
(4) Steht dem Kunden ein Bearbeitungsrecht für ein Werk nach § 14 (2) zu, so erlöschen mit der Bearbeitung durch Kunden oder durch von ihm Beauftragte Dritte jegliche Gewährleistungrechte bezüglich des bearbeiteten Werkes und aller damit zusammenhängenden Werke.
§ 4 - Haftungsbeschränkung
(1) Schadenersatzansprüche sind sowohl gegenüber PROLINK wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten besteht eine Haftung auch schon bei leichter Fahrlässigkeit.
(2) Schadensersatzansprüche gegen PROLINK sind, soweit sie nicht vorsätzlich verursacht wurden, der Höhe nach auf das Fünffache des Auftragswertes und auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
(3) PROLINK haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
4) PROLINK haftet bei Hard- oder Softwarelieferungen nicht für Lieferverzug aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund Fremdverschuldens, insbesondere aufgrund von allgemeinen Lieferproblemen seitens des Herstellers oder Vorlieferanten. Derartige Hindernisse werden dem Kunden schnellstmöglich bekanntgegeben.
(5) Bei Mängeln an Hard- oder Software ist eine weitergehende Haftung über unmittelbar im Liefergegenstand entstandene Schäden hinaus ausgeschlossen.
§ 5 - Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die PROLINK und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Teledienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obligationen nach § 16 und § 18 nicht nachkommt.
§ 6 - Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist PROLINK berechtigt, die weitere Erfüllung der Vertragspflichten einzustellen und einen eventuellen Zugang des Kunden zu Diensten zu sperren. Die weitere Gültigkeit des Vertrages bleibt dadurch unberührt.
(2) PROLINK kann im Fall eines Zahlungsverzugs des Kunden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend machen und für unberechtigte Rücklastschriften Bearbeitungsentgelte in Höhe von 10,- € geltend machen.
(3) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen durch den Kunden Eigentum von PROLINK.
§ 7 - Vertragsdauer, -änderung und -kündigung
(1) Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen zum Quartalsende.
(2) Ist der Kunde mit einer im Rahmen dieser Bedingungen zulässigen Änderung der Geschäfts- oder Betriebsbedingungen, des Leistungsumfanges oder der Preise nicht einverstanden, so steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu: er kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich zum Eintritt der Änderungen kündigen. Anderweitige Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 8 - Datenschutz
(1) Durch PROLINK werden Daten erhoben und verarbeitet. Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzgesetze und Verordnungen.
(2) Soweit sich PROLINK Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist PROLINK berechtigt, die Kundendaten offenzulegen, soweit dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
(3) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzgesetze über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden.
§ 9 - Nebenabreden, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Änderungen und Ergänzungen von schriftlichen Verträgen, insbesondere bezüglich des Leistungsumfangs, bedürfen ebenfalls der Schriftform; bei online geschlossenen Verträgen bedarf es einer wechselseitigen Bestätigung per E-Mail. Mündliche Vereinbarungen bestehen in jedem Falle nicht.
(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie alle daraus entstehenden und seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist Freiburg i. Br.
§ 10 - Weitergehende Ansprüche
PROLINK behält sich das Recht vor, weitergehende Ansprüche geltend zu machen.
ABSCHNITT 2 - BESTIMMUNGEN FÜR WERKVERTRÄGE
(INSB. WEBSEITENERSTELLUNG)
§ 11 - Mitwirkungspflichten
(1) Inhalte werden vom Kunden definiert und an PROLINK innerhalb der vereinbarten Frist und in der vereinbarten Form/im vereinbarten Format übermittelt.
(2) Der Kunde stellt zur Gestaltung des Layouts zu verwendende Fotos, Grafiken, Tabellen etc. in elektronischer Form (z. B. per E-Mail oder auf CD-ROM) zur Verfügung und definiert deren Einordnung in die Webseite.
(3) Vom Kunden gelieferte Inhalte sind von diesem auf ihre rechtliche Zulässigkeit, insbesondere auf eventuell abzuklärende urheberrechtliche Nutzungsrechte zu prüfen. Eine diesbezügliche Haftung von PROLINK ist ausgeschlossen.
(4) Wird das Hosting der zu erstellenden Webseite von PROLINK durchgeführt, so verbleiben die Dateien und Programme für die Dauer des Hostings bei PROLINK. Anderenfalls werden sie dem Auftraggeber in elektronischer Form (z. B. per E-Mail, USB oder auf CD-ROM) zusammen mit notwendigen Dokumentationen übergeben.
§ 12 – Inhalte von Internet-Seiten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, auf seiner Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt PROLINK von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
(2) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und dergleichen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.
(3) PROLINK ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von unzulässigen Inhalten ist PROLINK berechtigt, den Tarif zu sperren. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt davon unberührt. PROLINK wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
§ 13 – Projektabnahme
(1) Nachdem PROLINK dem Kunden die Auftragserledigung mitgeteilt hat, hat der Kunde sofort eine Funktionsprüfung durchzuführen und nach erfolgreicher Prüfung unverzüglich schriftlich die Abnahme des Projektes zu erklären.
(2) Verweigert der Kunde die Abnahme, so hat er dies unter Angabe der Gründe für die Verweigerung zu tun. Die Abnahme kann nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden.
(3) Hat der Auftraggeber zwei Wochen nach Mitteilung der Auftragserledigung die Abnahme weder erklärt, noch verweigert, so gilt das Werk als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Abnahmeverweigerung keine Begründung beigefügt wurde.
§ 14 - Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Das von PROLINK erstellte Werk ist insgesamt und in seinen Teilen urheberrechtlich geschützt. Dies gilt sowohl für die äußere Gestaltung als auch für die zugrunde liegende Kodierung und Programmierung. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen PROLINK zu.
(2) Dem Kunden wird ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung im Internet, sowie das Recht zur Bearbeitung eingeräumt. Diese Rechte gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Werkes auf den Kunden über.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassenen Dateien nicht an Dritte weiter zu geben. Nach dem Ende der Vertragsbeziehungen mit PROLINK kann der Kunde Dritten die ihm von PROLINK übergebenen Dateien zur weiteren Bearbeitung und zum Hosting überlassen.
§ 15 - Verfügbarkeit / Ausfallzeiten
PROLINK gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server Aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von PROLINK liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. PROLINK kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
§16 – Pflichten des Nutzers
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von PROLINK sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet
(a) die vertraglich oder per Tarifliste vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen;
(b) dafür zu sorgen, daß die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
(c) die Zugriffsmöglichkeit auf die Teledienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
(d) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Genehmigungen Sorge zu tragen, soweit dies gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten von PROLINK erforderlich sein sollte.
(e) den anerkannten Grundsätzen des Datenschutzes Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
(f) PROLINK erkennbare Mängel, Schäden oder Störungen unverzüglich anzuzeigen;
(g) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel, Schäden oder Störungen und ihrer Ursachen ermöglichen oder ihre Beseitigung zu erleichtern und beschleunigen;
(h) PROLINK jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von PROLINK geführt wird, sowie seiner Adresse anzuzeigen.
(2) Verstößt der Kunde gegen die in (1) genannten Pflichten, ist PROLINK berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(3) Weitere Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander sind im Wege einer Benutzerordnung in § 18 geregelt. § 7 (2) gilt entsprechend.
§ 17 – Richtlinien bei Domainauftrag
Der antragstellende Kunde ist bei der Wahl des Domainnamens selbst für die Einhaltung namensrechtlicher Vorschriften verantwortlich. Eventuell auftretende Konflikte mit eingetragenen oder geschützten Namen oder mit sonstigen Rechtsvorschriften, insbesondere des Wettbewerbs- oder des jeweiligen Berufsrechts, sind vom Kunden zu vertreten.
Der Kunde versichert, durch den Antrag keine Rechte Dritter wissentlich zu verletzen. PROLINK oder das jeweilige Network Information Center (NIC) können für Namenskonflikte nicht verantwortlich gemacht werden. In Zweifelsfällen empfiehlt PROLINK eine entsprechende Recherche und die Einholung von anwaltlichem Rechtsrat. Das NIC behält sich das Recht vor, Domainnamen nicht zuzuteilen. PROLINK haftet nicht für Schäden, die direkt oder indirekt dadurch entstehen, dass eine beantragte Domain dem Antragsteller nicht zugeteilt werden kann.
§ 18 – Benutzerordnung
(1) Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen und nach erfolgreichem Abruf vom Server zu löschen. Die Archivierung der Nachrichten auf dem Server über einen längeren Zeitraum ist nicht gestattet. Die Vorhaltezeit für eingegangene E-Mails beträgt mindestens 80 Tage. PROLINK behält sich das Recht vor, für den Kunden eingegangene und gespeicherte Nachrichten zu löschen, sofern die Vorhaltezeit abgelaufen ist. PROLINK behält sich des weiteren das Recht vor, für den Kunden eingehende Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen - üblicherweise 100 MB - überschritten sind.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, von PROLINK zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von PROLINK nutzen, haftet der Kunde gegenüber PROLINK auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von PROLINK abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von PROLINK oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von PROLINK erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist PROLINK berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. PROLINK ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. PROLINK wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
ABSCHNITT 3 – BESTIMMUNGEN FÜR PRODUKTLIEFERUNGEN
§ 19 - Liefer- und Zahlungsbedingungen
(1) Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 3-5 Werktagen, bei vorkonfigurierten Geräten innerhalb von 10 Werktagen ab Erhalt des Auftrages an die vom Besteller angegebene Anschrift. Die angegebene Lieferfrist gilt als Richtwert, nicht als rechtsverbindliche Zusage.
(2) Die PROLINK internet communications GmbH haftet nicht für Lieferverzug aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund Fremdverschuldens, insbesondere aufgrund von allgemeinen Lieferproblemen seitens des Herstellers oder Vorlieferanten. Derartige Hindernisse werden dem Kunden schnellstmöglich bekanntgegeben.
(3) Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen und Gewährleistungsverpflichtungen als selbstständige Lieferungen.
(4) Zahlungsbedingungen: 10 Tage nach Rechnungstellung. Bei Erstbestellungen erfolgt die Lieferung nach Rechnungsbegleichung. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der PROLINK internet communications GmbH.
Stand: April 2016