.uk-Domains - Registrierungsvorrecht für Inhaber endet zum 25.06.2019
Das ist einige Zeit her und möglicherweise ist der Inhalt deswegen nicht mehr aktuell.
Die Registrierungstelle für .uk-Domains gab im Juni 2014 bekannt, Domains direkt unterhalb von .uk registrieren zu können.
Seither haben alle Inhaber von .uk-Domains auf dritter Ebene wie zum Beispiel wunschname.co.uk das Recht, das entsprechende kurze Pendant wunschname.uk zu registrieren.
Dieses Recht endet jedoch am 25. Juni 2019. Wurde die .uk-Domain bis dahin nicht registriert, kann sie von jedermann angemeldet werden!
Dies bedeutet aber auch, dass eine Vielzahl attraktiver Domains in Kürze frei werden könnten.