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.uk-Domains - Registrierungsvorrecht für Inhaber endet zum 25.06.2019

Dieser Artikel ist aus dem Jahr 2019.
Das ist einige Zeit her und möglicherweise ist der Inhalt deswegen nicht mehr aktuell.

Die Registrierungstelle für .uk-Domains gab im Juni 2014 bekannt, Domains direkt unterhalb von .uk registrieren zu können.

Seither haben alle Inhaber von .uk-Domains auf dritter Ebene wie zum Beispiel wunschname.co.uk das Recht, das entsprechende kurze Pendant wunschname.uk zu registrieren.

Dieses Recht endet jedoch am 25. Juni 2019. Wurde die .uk-Domain bis dahin nicht registriert, kann sie von jedermann angemeldet werden!
Dies bedeutet aber auch, dass eine Vielzahl attraktiver Domains in Kürze frei werden könnten.

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